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Startseite - 1. Wegweiser zur Kindertagespflege

 
 

1.4.2 Privat finanzierte Kindertagespflege

Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Tagesmutter die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Die Vereinbarungen sollten in einem schriftlichen Betreuungsvertrag festgelegt werden. Folgende Punkte sollten in den Vertrag aufgenommen werden:

  1. Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele
  2. Zeitraum und Ort der Betreuung
  3. Vergütung
  4. Zahlungsmodalitäten
  5. Krankheit
  6. Urlaub
  7. Haftung und Versicherung
  8. Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Kündigungsregelungen)
  9. Schweigepflicht
  10. Schriftform

Ein Mustervertrag kann beim Bundesverband für Kindertagespflege e.V. bestellt werden.




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[http://www.handbuch-kindertagespflege.de/16]
04.02.2012