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1.4.2 Privat finanzierte Kindertagespflege
Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Tagesmutter die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Die Vereinbarungen sollten in einem schriftlichen Betreuungsvertrag festgelegt werden. Folgende Punkte sollten in den Vertrag aufgenommen werden:
- Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele
- Zeitraum und Ort der Betreuung
- Vergütung
- Zahlungsmodalitäten
- Krankheit
- Urlaub
- Haftung und Versicherung
- Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Kündigungsregelungen)
- Schweigepflicht
- Schriftform
Ein Mustervertrag kann beim
Bundesverband für
Kindertagespflege e.V. bestellt werden.

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