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1.2.3 Ländergesetzgebungen
Die 16 Bundesländer können die Regelungen des SGB VIII durch jeweils eigene Gesetze und Verordnungen
ausgestalten (§ 26 SGB VIII). Einige Länder haben das genutzt und solche Gesetze und Verordnungen
erlassen. Informationen dazu finden Sie unter
1.6.2.
Außerdem können Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt über zusätzliche
Verwaltungsvorschriften und Empfehlungen erkundigen (
Landesjugendämter).

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