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Startseite - 1. Wegweiser zur Kindertagespflege

 
 

1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz

Die Kindertagespflege wird bundesgesetzlich seit 1991 durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) geregelt. Deshalb wird hier in Kurzform immer vom SGB VIII (.pdf, 179 KB) [http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/] gesprochen.

Um die Tagesbetreuungssituation für Kinder zu verbessern, wurde das SGB VIII zum 01. Januar 2005 durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (kurz "TAG" genannt) und zum 01. Oktober 2005 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) erheblich verändert.

Zum 01.01.2009 trat eine weitere Änderung des SGB VIII durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) in Kraft. Hierin sind weitere Konkretisierungen enthalten, die für einen großzügigen Ausbau der Kindertagesbetreuung und Förderung insbesondere für Kinder unter 3 Jahren erforderlich waren. Außerdem wurden mit dem KiföG u.a. Änderungen im Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) und im Einkommensteuergesetz beschlossen.

Länder und Kommunen setzen das Bundesgesetz in der Praxis vor Ort um.




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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18.05.2013