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1.6.2.12 Saarland
Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Die Kindertagespflege ist im Saarland durch das Saarländische Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG) vom 18. Juni 2008, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. November 2016 (Amtsbl.IS 1130) als gleichwertiges Angebot in der Tagesbetreuung verankert. Einhergehend mit dem Ausbau des Angebots an Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren ist auch eine Förderung und der Ausbau der Kindertagespflege vorgesehen. Eine Ausführungsverordnung zum SKBBG ist in Vorbereitung und wird u.a. die Anforderungen an die Eignung und Qualifikation der Tagespflegeperson und an die räumliche Ausstattung konkret regeln.
Unterstützung der Kindertagespflege im Land
Im Zuge der Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege ab dem Jahr 2014 wurde die Aufteilung der verfügbaren Mittel in Höhe von 190.000,00 € entsprechend der Anzahl der U3-Jährigen in den Landkreisen aufgeteilt.
Allgemeine Förderung der Kindertagespflege/ Landeszuschuss:
Haushaltsansatz 2017: 520.000,00 €
Geplanter Haushaltsansatz für 2018: 540.000,00 €
Es besteht ein Arbeitskreis des Landesjugendamtes und der örtlichen saarländischen Jugendämter, der sich mit dem landesweiten gleichmäßigen Ausbau der Tagespflege beschäftigt.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, § 5 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG) vom 18. Juni 2008 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. November 2016 (Amtsbl.IS 1130) . Es wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten zulassen. So ist zum Beispiel die Betreuung in anderen Räumen als der Wohnung des Kindes oder der Tagespflegeperson zugelassen. Dies ermöglicht z.B. die Verknüpfung von Kindertagespflege mit betrieblicher Kinderbetreuung oder die Kooperation mit Tageseinrichtungen für Kinder bei der Abdeckung der Randzeiten. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist auch die Verknüpfung der Erlaubnis zur Tagespflege an eine Qualifizierung, die mindestens dem Standard des Fortbildungsprogramms des Deutschen Jugendinstitutes (DJI).entspricht.
Informationen zur Kindertagespflege
Interessierte Eltern sowie potentielle Tagespflegepersonen erhalten Informationen bei den örtlichen Jugendämtern (siehe unten unter Service) und beim Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D5. Informativ ist auch: https://www.service-kinderbetreuung.de
Saarländische Jugendämter
Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken
Postfach 10 30 55, 66030 Saarbrücken
oder: Heuduckstraße 1, 66117 Saarbr.
Tel.: 0681 / 506-0
E-Mail: jugendamt@rvsbr.de
Fax: 0681 / 506-5190, -255
Kreisjugendamt St. Wendel
Mommstraße 25
66606 St. Wendel
Tel.: 06851 / 8010
E-Mail: kreisjugendamt@lkwnd.de
Fax: 06851 / 801-440
Jugendamt des Saarpfalz-Kreises
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 / 104-0
E-Mail: K407@saarpfalz-kreis.de
Fax: 06841 / 104-200
Kreisjugendamt Saarlouis
Prof.-Notton-Straße 2
66740 Saarlouis
Tel.: 06831 / 444-0
E-Mail: amt51@kreis-saarlouis.de
Fax: 06831 / 444-600
Kreisjugendamt Neunkirchen
Martin-Luther-Str. 2
66564 OttweilerTel.: 06824 / 906-0
E-Mail: jugendamt@landkreis-neunkirchen.de
Fax: 06824 / 906-7239
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig Tel.: 06861 / 80-141
E-Mail: jugendamt@lkmzg.de
Fax: 06861 / 80-335