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1.5 Die Rolle des Jugendamtes
Kindertagespflege findet in der Regel im privaten häuslichen Umfeld von Familien statt und ist gleichzeitig ein öffentlich reguliertes Betreuungs- und Förderungsangebot. Ansprechpartner ist das Jugendamt, das zur Beratung in allen Aspekten der Kindertagespflege verpflichtet ist. Das Jugendamt überprüft auch die Eignung von Tagespflegepersonen und erteilt für Tagesmütter und -väter eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die fachliche Begleitung von Tagespflegepersonen (beispielsweise Fortbildung, Vermittlung) übernimmt das Jugendamt selbst oder es informiert, wer vor Ort diese Leistungen erbringt. Das können Tageselternvereine, Familienbildungsstätten oder Wohlfahrtsverbände sein.